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Die unterschätzte Gefahr
Die Zahlen sind erschreckend: In Deutschland müssen jedes Jahr über 200.000 Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen ihren Job aufgeben, lange bevor sie das Rentenalter erreichen. Jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte wird hierzulande berufs- oder erwerbsunfähig. Die häufigsten Gründe dafür sind Probleme mit Gelenken und Wirbelsäule, Krankheiten wie zum Beispiel Krebs oder psychische Beschwerden.
Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit gehört somit zu den wichtigsten Elementen jedes Vorsorgekonzeptes.
Auch junge Menschen sollten sich mit diesem Thema auseinandersetzen. Zwar sind gerade ihnen gesundheitliche Probleme weitgehend fern. Doch die Berufsunfähigkeit gehört zu den meist unterschätzen Risiken in Deutschland. Wer sich schon in jungen Jahren dagegen absichert, zahlt dank des niedrigen Eintrittsalters deutlich weniger für den Risikoschutz.
Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung führt der Versicherer zunächst eine so genannte Risikoprüfung durch. Der Grund: Die Versicherer akzeptieren nicht jeden, der eine Police abschließen möchte. Gründe für eine Ablehnung können Vorerkrankungen wie Asthma, Rückenschäden oder Psychosen sein. Auch gefährliche Sportarten wie Fallschirmspringen oder besondere berufliche Risiken gefährden eine Annahme.
In kritischen Fällen sollte ein Antrag daher unbedingt über einen unabhängigen
Versicherungsmakler laufen. Dieser steht per Gesetz an der Seite des Kunden und kann so genannte Risikovoranfragen beim Versicherer durchführen, ohne dass eine Eintragung der Erkrankung in das bundesweite Wagnisverzeichnis der Versicherungswirtschaft erfolgt.
Wer einen geeigneten Anbieter für die Berufsunfähigkeitsversicherung sucht, sollte insbesondere drei Dinge beachten: Sicherheit und Finanzkraft des Anbieters, umfangreiche und bedarfsgerechte Leistungen, die auch eine auskömmliche Altersvorsorge im Berufsunfähigkeitsfall mit einbeziehen, sowie ausreichende Flexibilität.
Die Versicherung muss sich auf Veränderungen einstellen können, wie beispielsweise eine Hochzeit, Familiennachwuchs oder auch der Wechsel in die Selbstständigkeit. Wichtig ist außerdem, dass der Beruf, den der Studierende anstrebt, von Anfang mitversichert ist und so genannte „Verweisungsklauseln“ – also die Möglichkeit, dass die Gesellschaft den Versicherten auf
andere Berufsfelder verweist – ausgeschlossen sind. Denn sonst könnte die Versicherung beispielsweise einen Zahnarzt zum Lagerverwalter machen.
Eine möglichst konkrete Definition der Berufsunfähigkeit im Sinne des Bedingungswerkes ist ebenfalls von großem Vorteil. Sehr gute Bedingungswerke beziehen sogar den sozialen Statuts des abgesicherten Berufes und die Höhe des Einkommens mit in die Bewertung ein.
Des Weiteren sollte der private Schutz bis zum 67. Lebensjahr gelten, damit durch die jüngste Anhebung des Rentenalterskeine Versorgungslücke von zwei Jahren entsteht. Tritt der Fall der Fälle ein, bezahlt die Versicherung eine monatliche Rente in der vertraglich festgelegten Höhe. Die bisherigen Beitragszahlungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung müssen dann natürlich nicht weiter gezahlt werden. Da die Inflation das Geld stetig entwertet, empfiehlt es sich zudem, über garantierte Rentensteigerungen einen Inflationsausgleich in den Schutz zu integrieren.
Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung an eine andere Versicherung gekoppelt, beispielsweise an eine Lebens- oder eine Rentenversicherung, springt im Fall der Berufsunfähigkeit der Versicherer ein und übernimmt die Zahlung der Beiträge. Zusätzlich zu dieser so genannten Beitragsbefreiung kann man häufig optional auch eine Dynamisierung der Beiträge vereinbaren: Der Versicherer erhöht im Falle der Berufsunfähigkeit jedes Jahr die von ihm für
den Versicherten gezahlten Sparbeiträge. Dadurch werden trotz der Berufsunfähigkeit des Kunden zukünftige Gehaltssteigerungen berücksichtigt, und der höhere Kapitalbedarf für den Lebensabend steht zur Verfügung.
Dass zusätzlich zum privaten Schutz auch der Staat einspringt, ist bei den nach 1961 Geborenen indes nicht mehr obligatorisch: Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2001 sichert die so genannte staatliche Erwerbsminderungsrente nicht mehr die berufliche Tätigkeit ab und leistet nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Beispielsweise erhält nur derjenige, der weniger als drei Stunden arbeitsfähig ist – in welchem Beruf auch immer - die volle Rente
vom Staat.
Zur Kompensation dieser Leistungseinschränkung bietet der Staat jedoch umfangreiche steuerliche Förderungen für private Berufsunfähigkeitsabsicherungen, die mit der Altersvorsorge kombiniert
werden können. Dies ist insbesondere für diejenigen interessant, die aktuell oder in Zukunft über ein überdurchschnittliches Einkommen verfügen.
Für Fragen stehe ich Ihnen wie immer gerne zur Verfügung.
Herzlichst
Ihr Riccardo Wilczynski



