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07.01.10 16:20 Alter: 246 days
Blog Steuern Kategorie: Blog Steuern

Zusätzlicher Service kann bei Rürup-Rente Steuervorteile kosten

Eine Rürup-Rente ist für alle Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufler eine lohnende Altersvorsorge, denn damit lassen sich Steuern sparen. Während Beiträge zu privaten Lebens- und Rentenversicherungen steuerlich nicht mehr begünstigt sind – daran hat auch das kürzlich verabschiedete Bürgerentlastungsgesetz nichts geändert – wächst bei Rürup-Rentenverträgen der jährlich abzugsfähige Beitragsanteil. Sollen ergänzend auch andere Risiken wie Berufsunfähigkeit, verminderte Erwerbsfähigkeit oder der Todesfall abgesichert werden, ist jedoch Vorsicht geboten. So müssen mindestens 50 % der Beiträge der eigenen Altersvorsorge dienen. Auch werden Beiträge steuerlich nur dann berücksichtigt, wenn im Todesfall der Ehegatte oder ein kindergeldberechtigtes Kind begünstigt wird. Soll dagegen der Lebenspartner abgesichert werden, ist der Sonderausgabenabzug ausgeschlossen. Und auch Teilauszahlungen dürfen nicht vorgesehen sein. Denn eine Rürup-Versicherung muss immer als Rente ausgezahlt werden. Zukünftig wird noch strenger kontrolliert, ob der Vertrag steuerschädliche Elemente enthält. Denn ab 2010 muss jeder Rürup-Rentenvertrag von einer Zertifizierungsstelle geprüft werden, bevor das Finanzamt den Steuervorteil gewährt.
Empfehlung
Prüfen Sie doch, ob ein Rürup-Rentenvertrag nicht auch für Sie von Vorteil ist. Auch wenn Sie erst kurz vor Jahresende eine Rürup-Versicherung abschließen, können Sie mit einer einmaligen Beitragszahlung noch in den vollen Genuss der steuerlichen Begünstigung kommen.